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5. Februar 2007 um 7:29 Uhr
#67939
Mag. Doris Hoedl
Teilnehmer
Vielen Dank für die Antwort.
25%ige Schlechterstellung…
es steht nirgends das eine Reduktion der bisherigen Arbeitszeit um 25% oder mehr und somit auch eine aliquote Reduktion des Gehalts nicht gestattet ist, oder gibt es da schon gegenteilige Rechtsansichten.
ligrü
dh