Antwort auf: Änderungskündigung – gesetzliche Abfertigung

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#67939
Mag. Doris Hoedl
Teilnehmer

Vielen Dank für die Antwort.
25%ige Schlechterstellung…
es steht nirgends das eine Reduktion der bisherigen Arbeitszeit um 25% oder mehr und somit auch eine aliquote Reduktion des Gehalts nicht gestattet ist, oder gibt es da schon gegenteilige Rechtsansichten.

ligrü
dh