Antwort auf: Auszahlungsmodalität- vertragliche-gesetzliche Abfertigung

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Liebe Andrea!

Auch wenn die Antwort ev. ein wenig blöd klingt, aber Ihre Frage wird man im Endeffekt nur aus der Vertragsinterpretation heraus lösen können (vertragliche Abfertigung ist ja vertraglich vereinbart worden).

Auf diesem Auslegungsweg bin ich der Meinung, dass man die „gesetzliche Abfertigung“ aufwerten wollte oder auf dem ursprünglichen Niveau halten wollte und damit auch die Auszahlungsmodalitäten, die im Gesetz stehen, für die gesamte Abfertigung gelten.

Das bedeutet konkret, drei Monatsentgelte der gesamten Abfertigung sofort, der Rest kann in Raten bezahlt werden.

Dies ist aber ein Ferninterpretationsversuch über einen Vertragstext, der mir nicht vorliegt, aber mit ziemlicher Sicherheit zutreffen wird, wenn man die Ratenzahlung beanspruchen möchte.

Ich hoffe, dass diese Info für Sie hilfreich war.

W. Kurzböck