Antwort auf: Altersteilzeit – Lohnausgleich Sonderzahlung

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#67658

Liebe/r Willena!

Der UV-Beitrag ist bei den Sonderzahlungen sehr wohl zu berechnen.

Ev. haben Sie das mit der Kammerumlage – die ohnedies nicht gefördert wird – oder mit dem Wohnbauförderungsbeitrag verwechselt.

Ich hoffe, dass meine Antwort für Sie hilfreich war.

W. Kurzböck