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15. November 2006 um 8:13 Uhr
#67658
Mitglied
Liebe/r Willena!
Der UV-Beitrag ist bei den Sonderzahlungen sehr wohl zu berechnen.
Ev. haben Sie das mit der Kammerumlage – die ohnedies nicht gefördert wird – oder mit dem Wohnbauförderungsbeitrag verwechselt.
Ich hoffe, dass meine Antwort für Sie hilfreich war.
W. Kurzböck