Antwort auf: Auslandsentsendung

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pj727
Teilnehmer

Hallo tomtom,
wenn es sich tatsächlich um eine Entsendung handelt, dann bleibt das DV zur Firma in Deutschland aufrecht und auch der Gehalt ist von der Firma in Deutschland weiter zu bezahlen. Der DN erhält zu seinem normalen DV in der Regel einen Entsendungsvertrag.
Davon unbenommen, sind die Kosten für den DN an die Firma in Österreich weiter zu belastet. Grundlage dafür ist ein Vertrag zwischen den beiden Firmen, der ebenfalls abzuschließen ist.
SV-Pflicht entsteht grds. im Beschäftiger-Land (also in Österreich). Es ist aber möglich die SV in Deutschland weiter zu belassen (Max. Dauer 5 Jahre). Entsprechender Antrag ist zu stellen (durchzuführen von der Firma in Deutschland). Lohnsteuerpflicht ist spätestens nach 183 in Österreich, wenn nicht schon vom 1. Tag an. Das ist von mehreren Faktoren abhängig, die sorgfältig zu prüfen sind. DBA zwischen Deutschland und Österreich ist dafür ausschlaggebend.

Ich, du kannst mit meinen Informationen etwas anfangen.

LG pj727