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27. Oktober 2006 um 16:37 Uhr
#67585
rkraft
Teilnehmer
Lieber max,
eine deartige Allgemeinregelung, dass bei einer Gründung einer GmbH (EF wird GmbH) der Geschäftsführer DB, DZ und KommSt für das gesamte Jahr zu zahlen hat, ist mir nicht geläufig. Woher haben Sie diese Information?
Schöne Grüße,
Rainer Kraft