Antwort auf: Tod des Dienstnehmers

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Daniela
Teilnehmer

Hallo Martin,
recht herzlichen Dank für deine prompte Antwort. Werde die Aufrollung baldigst durchführen. Da die Lohnsteuer aber schon bezahlt wurde (nach der Abrechnung im April) sehe ich das auch so, dass die Rechtsnachfolger eine Veranlagung machen sollten.

Nochmals danke und einen schönen Sonntag
Daniela 😀