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20. Oktober 2006 um 19:25 Uhr
#67558
rkraft
Teilnehmer
Liebe/r VSDG,
ganz genau, es muss laut Ansicht des VwGH und der Gebietskrankenkassen eine Aufrollung erfolgen. Dh die Behörden geben sich nicht bloß damit zufrieden, eine Behandlung als laufender Bezug im Auszahlungsmonat vorzunehmen, sondern ich muss die Provisionen auf die einzelnen Abrechnungszeiträume aufteilen.
Schönes Wochenende,
Rainer Kraft