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18. Oktober 2006 um 9:28 Uhr
#67525
andrea78
Teilnehmer
Hallo!
Ich schließe mich der Meinung der WK Tirol an.Ist günstiger,da ich mir Urlaubsanspruch erspare.(Wird der Arbeitnehmer während eines Krankenstand gekündigt so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelt für die nach dem Bundesgesetz vorgesehene Dauer bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet) ->kommt also weniger Urlaub raus als bei der 2.Variante.
Mir als Personalverrechner ist zwar lieber, wenn erst nach Ende der 10 Wochen gekündigt wird,weil es für mich viel einfacher zum Abrechnen ist. Aber ja… 🙄
Liebe Grüße
Andrea