Antwort auf: Lehrling und Überstunden

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andrea78
Teilnehmer

Hallo Birgit!

Ja, nur bedingt: für Vor- und Abschlußarbeiten täglich bis zu einer halben Stunde und bis zu 3 Stunden je Woche.

Ja, das mit der Entlohnung handhabe ich auch so. Bis zum 18.Lebensjahr nehme ich zur Berechnung des Grundlohns und Zuschlags die Lehrlingsentschädigung und dann nach Vollendung des 18.Lebensjahres als Berechnungsgrundlage den niedrigsten im Betrieb vereinbarten Facharbeiterlohn bzw.Angestelltengehalt.

Liebe Grüße
Andrea