Antwort auf: DV Angestellter und freier DN

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#67379
Eve
Teilnehmer

Liebe Andrea!

Wenn er als freier Dienstnehmer die gleiche Tätigkeit verrichtet wie als Angestellter, kann das sicherlich kein freier Dienstvertrag sein.
Es geht eventuell dann, wenn es sich wirklich um zwei komplett unterschiedliche Tätigkeiten handelt. Auch da muß man im Falle einer Prüfung sehr gute Argumente und Beweise parat haben.
Die Merkmale für einen freien Dienstvertrag müssen selbstverständlich, wie auch in anderen Fällen, erfüllt sein.

Herzliche Grüße
Eve