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29. August 2006 um 8:53 Uhr
#67282
Mitglied
Hallo!
Die Abfertigung,Restguthaben Stunden usw sind an die berechtigten Erben auszuzahlen – die Altersteilzeitvergünstigungen an den DG gehen nicht verloren. Bezgl. der Auszahlungsmodalitäten betr. Tod des DN ändert sich hinsichtl. der ATZ nichts.
Wie detailliert sollen die Infos sein?
LG