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27. Juli 2006 um 8:13 Uhr
#67212
Teilnehmer
Ich würde sagen, für die 2 Wochen auf Zeitausgleich arbeiten und anmelden erst nach Ende des 1 DG. Sonst hat AN ja zwei volle Dienstverhältnisse gleichzeitig……… und wäre ja steuerlich stark belastet….
Sicher nicht ganz korrekt aber wer zahlt schon gerne viel Steuer 😆