Antwort auf: Arbeit während Urlaub

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#67212
Chris
Teilnehmer

Ich würde sagen, für die 2 Wochen auf Zeitausgleich arbeiten und anmelden erst nach Ende des 1 DG. Sonst hat AN ja zwei volle Dienstverhältnisse gleichzeitig……… und wäre ja steuerlich stark belastet….

Sicher nicht ganz korrekt aber wer zahlt schon gerne viel Steuer 😆