Startseite › Foren › Sonderzahlung › Freibetrag § 67 Abs 1 u. 2 EStG bei Auslandstätigkeit › Antwort auf: Freibetrag § 67 Abs 1 u. 2 EStG bei Auslandstätigkeit
5. Juli 2006 um 22:28 Uhr
#67121
Mitglied
Lieber Johann,
die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in den Lohnsteuerrichtlinien 2002, Randzahl 70: „…….Während einer begünstigten Periode steuerfrei ausgezahlte sonstige Bezüge sind auf den Freibetrag …. anzurechnen“….
In dem von Ihnen in Ihrer Anfrage dargelegten Beispiel ist der Freibetrag demnach nicht zu aliquotieren.
Liebe Grüße
Wilfried Ortner