Antwort auf: Lehrling – Wechsel Lehrjahr

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#67012
Elisabeth
Teilnehmer

Hallo Roland!

Also es ist definitiv so, dass der Wechsel ins nächste Lehrjahr der 19.6. ist.

Wenn es programmtechnisch nicht besser geht, würde ich die SV-Umstufung für das Lohnverrechnungsprogramm mit 1.6. immer machen, die Lehrlingsentschädigung jedoch dem Lehrjahr entsprechend jeweils aliquotieren.
Die Meldung Ende LV an die GKK mit dem tatsächlichen Ende des Lehrverhältnisses – also wenn keine Lehrabschlußprüfung vorher ist und die Lehrzeit drei Jahre beträgt – mit 18.6.2009.
Denn die GKK kann dann nicht einwenden, dass die Beiträge zu niedrig angesetzt sind da ja dann bereits mit 1.6. immer die höhere Beitragsgruppe schlagend wird.

Ich hatte mal ein ähnliches Problem – es wurde bei der Beitragsprüfung angesprochen, aber was will der Prüfer schon sagen, wenn ZUVIEL an Beiträgen bezahlt wird??

LG von Elisabeth