Antwort auf: Vordienstzeiten

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#67050
Clara
Teilnehmer

Also wenn ich das richtig sehe, braucht man die Vordienstzeitenbestätigigung nicht in jedem FAll, sondern nur dann, wenn man die Zwölftelregelung anwenden möchte.
Man kann aber meiner Meinung nach durchaus auch bei fehlender Vordienstzeitenbestätigung zumindest die Viertelregelung anwenden (6%-Besteuerung bis zur Höhe von 1/4 der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate). Denn die Viertelregelung findet auf freiwillige Abfertigungen Anwendung, unabhängig davon ob die freiwillige Abfertigung sich aus Vordienstzeiten ergibt und diese nachgewiesen werden, oder ob der Arbeitgeber eine Abfertigung eben ohne jegliche Vordienstzeiten gewährt.

Clara