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23. Juni 2006 um 8:31 Uhr
#67016
Kuecken
Teilnehmer
Vielleicht steh ich ja grad auf der Leitung – aber wenns hier um Abfertigungsberechnungen geht – dürfen Vordienstzeiten nur insoweit begünstigend angerechnet werden, wenn der Dienstnehmer eine Bestätigung vorlegt, dass er vom vorigen Arbeitgeber keine Abfertigung erhalten hat.
Möglicher Weise lieg ich ja falsch – hab aber grad kein Buch zur Hand in dem ich mich schlau machen könnte – bin aber ziemlich sicher das im Ortner-Buch etwas in der Richtung geschrieben steht.
Tschülü
Nika