Antwort auf: Vorstand mit Neufög

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#66973
Martin
Teilnehmer

Servus Johann + Clara!

Habe heute auch die Frage diskutiert, ob dadurch ein Sachbezug Versicherung entsteht. Wenn ja, könnte man diesen u.U. als Zukunftsvorsorge abrechnen.
Aber als Gegenargumente:
Dienstnehmer in der Beitragsgruppe z.B. J1, Y1, X1 usw. zahlen geringere Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Und bekommen genausoviel Arbeitslosengeld vom AMS wie andere. Ein Sachbezug „Arbeitslosenversicherungsabschlag“ wird nicht verrechnet.
Deshalb warum unserem Vorstand einen Sachbezug für UV verrechnen?
Weiteres Argument gegen einen SB: Bei der UV handelt es sich um einen Pflichtbeitrag. Somit auch nicht dem Willen des Dienstnehmers unterworfen, ob er die UV möchte. Ein Verzicht ist unmöglich.

Soviel zur Theorie. Aber ich würde, wie Clara schreibt, das Thema mit der GKK bzw. Finanzamt abklären.

Grüsse
Martin