Antwort auf: Wechsel geringfügig angestellt – Vollversicherung

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#66823
Martin
Teilnehmer

Ein Dienstnehmer kann in einem Monat entweder „geringfügig“ oder „voll“ versichert sein.
D.h. ein Wechsel kann nur zu einem Monatsersten erfolgen.
Wenn Dein DN im Mai insgesamt über der Geringfügigkeitsgrenze verdient ist er das ganze Monat voll SV-pflichtig.
(Die Änderungsmeldung (keine Ab- und Anmeldung!) an die GKK wird rückwirkend zum 1.5. gemacht.
Die Zuverdienstgrenze beim AMS geht zumeist ebenfalls vom Monatsverdienst aus. Näheres sagt der AMS Betreuer.

Bei Wechsel der Arbeitszeit beachte: Urlaubsanspruch, Sonderzahlungen.
Was sagt der KV? Was will der Dienstgeber -nehmer?

Grüsse
Martin