Antwort auf: Urlaubsverbrauch bei Kündigung

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#66852
Lisa
Teilnehmer

Die Möglichkeit einer solchen „Zermürbungstaktik“ ist natürlich denkbar. Denn wenn die Dienstnehmerseite stur ist, kann man natürlich sagen, man ist auf Dienstgeberseite auch stur und lässt die Dienstnehmerin nur herumsitzen oder weist ihr (im Rahmen des dienstvertraglichen Tätigkeitsbereichs) Tätigkeiten zu, die ihr auf die Nerven gehen…
LG,
Lisa