Antwort auf: Urlaubsverbrauch bei Kündigung

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peter412
Teilnehmer

Hallo Dobibeda,

in einem Urteil vom 02.02.2005 hat der OGH in einem vergleichbaren
Fall entschieden, das der Konsum von 35 Urlaubstagen bei einer
Kündigungsfrist von 3 Monaten gerade noch zumutbar ist. Allerdings
ist auch immer auf die jeweilige Situation abzustellen. Kann mir
persönlich jedoch vorstellen, dass der DN bei der Argumentation
ein Problem hat, denn wenn die Erholungsmöglichkeit bei Dienstfreistellung gegeben ist, dass sollte dies ja auch ohne Dienstfreistellung möglich sein.

Näheres findest du auf Seite 103 des WIKU-Training – Highlights 2006

Schöne Grüße
peter412