Antwort auf: Aufsplitten des Welteinkommen, LSt, SV, MV, Sachbezug

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#66561
peter412
Teilnehmer

Hallo,

ein schöner Fall, bezüglich MVK ist ME zu beachten welches Recht vereinbart wurde, wurde keine Rechtswahl getroffen, gilt mE das Recht jenes Staates in welchem der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt. Gilt österr. Recht voll mvk-pflichtig, gilt deutsches Recht keine Mvkpflicht.

Bezüglich der Einkommensteuer bin ich der Meinung, dass der DN
ist Österreich mit seinem Welteinkommen unbeschränkt steuerpflichtig
ist, und daher eigentlich auch die nach österr. EStG geltenden Regelungen
anzuwenden sind, in weiterer Folge greift dann das DBA mit Deutschland,
wobei eben zu beachten ist ob die Anrechnungs- oder Befreiungsmethode
im DBA vereinbart ist.

Weiters noch zu beachten wäre, dass mE auch Db-pflicht für das gesamte
Einkommen gegeben ist. Dafür sollte keine DZ-Pflicht gegeben sein, da
keine Wirtschaftskammerzugehörigkeit in Östereich ( soweit ich es aus
den Angaben interpretieren konnte)

Bei der Kommunalsteuer wäre dann auch noch zu beachten ob es eine
Betriebsstätte in Österreich gibt. Falls ja ist immer noch nicht sicher ob
Kommunalsteuerpflicht besteht ( siehe RZ 161 Kommunalsteuerrichtlinie)
denn auch hier kann durch ein DBA das Besteuerungsrecht in Deutschland
sein.

Lohnverrechnung kann echt spannend sein. (Alle Angaben ohne Gewähr)

mfg
peter412