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27. Januar 2006 um 12:36 Uhr
#66510
Teilnehmer
Servus Alexander!
Zuerst eine Frage: Sind nicht alle Überstunden bei einem All-In Dienstnehmer inkludiert? Dann sind wohl kaum Überstunden extra auszuzahlen.
Die 120 Stunden sind wohl auf mehrere Monate verteilt. Deshalb sollten sie sich vom Wert im Gehalt ausgehen. (Wenn die Differenz zwischen KV und Ist Gehalt für Ü-Stunden herangezogen wird)
Grüsse
Martin