Über PV-Info.media
PV-Info.media ist die neue multimediale Plattform des Linde Verlags. Die Plattform bietet Ihnen Informationen, die Sie für Ihre tägliche Arbeit benötigen, und ermöglicht…
Dienstgeberbeitrag: Vermittlung von freiberuflichen Pflegefachkräften
Der VwGH hatte sich mit dem Fall einer GmbH zu befassen, welche in den Jahren 2006 und 2007 freiberuflich tätige Pflegefachkräfte an Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vermittelte. Der VwGH teilte die Ansicht des BFG wonach Dienstverhältnisse zwischen den Pflegefachkräften und den Einrichtungen auszuschließen seien, nicht.
Sehr geehrte PV-Info-Forum-Nutzer,
Willkommen auf PV-Info.media, der neuen Plattform für Personalverrechner des Linde Verlags. Der Umzug hat bestens funktioniert und wir konnten alle Beiträge ins neue…
Beschäftigungsbonus – aws für Antragssturm gewappnet
Die Regierung hat nach langem Hin und Her letzte Woche doch noch den Beschäftigungsbonus beschlossen. Anträge sollen ab 1. 7. 2017 möglich sein. Die Förderbank Austria Wirtschafts Service (aws) fühlt sich für den erwarteten Ansturm gewappnet, heißt es in einer Aussendung des Unternehmens.
Zusammenrechnung von Dienstverhältnissen zum selben Arbeitgeber
In der Praxis kommt es vor, dass ein Dienstverhältnis zunächst beendet wird und anschließend zwischen demselben Arbeitgeber und demselben Arbeitnehmer ein weiteres Dienstverhältnis begründet wird. Handelt es sich dabei um relativ kurzfristige Unterbrechungen, so können sich dabei Probleme bei der Bemessung dienstzeitabhängiger Ansprüche ergeben ( OGH 29. 9. 2016, 9 ObA 114/16d). Ein Gastbeitrag von Mag. Sabine Waiss.
Anrechnung von Schwerarbeitszeiten
Im vorliegenden Fall stellte sich die Frage, ob auch die an eine Schwerarbeit unmittelbar anschließenden Zeiten der Freistellung für die Betriebsratsmandatsausübung als Schwerarbeitszeiten qualifiziert werden können ( OGH 20. 12. 2016, 10 ObS 117/16b). Ein Gastbeitrag von Gastbeitrag von Nina Jandl, LL.B. (WU).
Keine Diskriminierung durch nachträgliche Anrechnung von Schulzeiten und Verlängerung des Vorrückungszeitraums
Fragen zur Zulässigkeit der Verlängerung von Vorrückungszeiträumen in Verbindung mit der nachträglichen Anrechnung von Vordienstzeiten haben sowohl die nationalen Gerichte als auch den EuGH in den letzten Jahren bereits mehrfach beschäftigt. Wie der EuGH entschieden hat, ist es jedenfalls möglich, den Vorrückungszeitraum zu verlängern, wenn bislang nicht anrechenbare Zeiträume (konkret: Schulzeiten) zu nunmehr anrechenbaren Vordienstzeiten werden ( EuGH 21. 12. 2016, Rs C-539/15, Bowman). Dr. Andreas Gerhartl erläutert das Urteil des EuGH.
Kein immaterieller Schadenersatz bei vorzeitigem Austritt nach Belästigung
Beendet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auf diskriminierende Weise, hat der Arbeitnehmer ein Wahlrecht zwischen Anfechtung und Schadenersatz. Beendet der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst, hat er hingegen keinen Anspruch auf immateriellen Schadenersatz wegen diskriminierender Beendigung des Arbeitsverhältnisses ( OGH 17. 8. 2016, 8 ObA 47/16v). Dr. Andreas Gerhartl erläutert den Fall.
Bildungsteilzeitgeld und Hochrechnung gemäß § 3 Abs 2 EStG
Der Bezug von Bildungsteilzeitgeld führt bei der Veranlagung zur besonderen Hochrechnung gemäß § 3 Abs 2 EStG (Umrechnung auf einen Jahresbetrag) für die für das restliche Kalenderjahr zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Dabei sind die während des Bezugs von Bildungsteilzeitgeld zugeflossenen Einkünfte zu neutralisieren ( BFG 13. 10. 2016, RV/7104596/2016). Ein Gastbeitrag von Mag. Michael Seebacher.
Ist das Bildungsteilzeitgeld immer steuerfrei?
Warum es bei Bezug von steuerfreiem Bildungsteilzeitgeld auch zu Steuernachforderungen im Rahmen der (Arbeitnehmer-)Veranlagung kommen kann. Ein Gastbeitrag von Mag. Michael Seebacher.
Angemessenheit der Schmutzzulage bei Rauchfangkehrern
Die Schmutzzulage in den Zusatzkollektivverträgen für Rauchfangkehrer beträgt je nach Bundesland zwischen 8 % und 20 % des Grundlohns. Das BFG hat im Erkenntnis vom 8. 2. 2017, RV/3100163/2016, die im konkret anzuwendenden Kollektivvertrag vorgesehene Schmutzzulage von 18 % des Grundlohns gemäß § 68 EStG als steuerfrei anerkannt. Dagegen ist beim VwGH eine außerordentliche Amtsrevision anhängig. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.
Vorzeitige Alterspension und geringfügig beschäftigter Gesellschafter
Neben dem Bezug einer vorzeitigen Alterspension darf keine versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt werden, Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung schaden dagegen nicht. Wie verhält es sich aber für einen mitarbeitenden Gesellschafter mit Gewinnen der GmbH? Sie sind zum geringfügigen Entgelt immer dazuzurechnen, meinte die PVA und forderte die Pension für fast ein Jahr zurück. So pauschal kann man das nicht sagen, meinte der OGH und sprach im Anlassfall die Pension wieder zu.


