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REGIERUNGSPROGRAMM 2025-2029 | Mehr Netto vom Brutto?

Österreichisches Bundeskanzleramt am Ballhausplatz in Wien. (Bild: © Andy Wenzel) Österreichisches Bundeskanzleramt am Ballhausplatz in Wien. (Bild: © Andy Wenzel)

Awaad Rahma  |  Loizenbauer Tamara

Nach der längsten Regierungsbildungsphase in der Geschichte Österreichs hat die neue Regierung ihr Regierungsprogramm mit dem Titel „JETZT DAS RICHTIGE TUN. FÜR ÖSTERREICH.“ für die Legislaturperiode 2025-2029 vorgestellt. Die Koalitionspartner haben darin zahlreiche Maßnahmen angekündigt. Diese betreffen vor allem Pensionisten, Arbeitsnehmer und Unternehmen. Das Regierungsprogramm enthält noch viele offene Details, setzt aber klare Schwerpunkte auf wirtschaftliche Entlastung, steuerliche Anreize und auf strengere Regelungen im Bereich der Förderungen. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten geplanten Änderungen im Bereich der Personalbesteuerung und Lohnverrechnung für Sie zusammengefasst.

Abgabenrechtliche Entlastungen

  • Um Pensionistinnen und Pensionisten, die neben ihrer regulären Altersrente arbeiten, zu entlasten, soll ab dem 1.1.2026 ein neues steuerliches Modell eingeführt werden. Das Zuverdiensteinkommen im Rahmen der echten Alterspension soll mit einem Pauschalsteuersatz von 25% endbesteuert werden (Abzugsteuer). Zudem sollen die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge auf das Zuverdiensteinkommen befreit werden (Arbeitgeber zahlt halben Beitrag zur Pensions- und Krankenversicherung). Mit diesem Modell möchte man die Berufstätigkeit von Pensionistinnen und Pensionisten attraktiver gestalten.
  • Die steuerliche Begünstigung für Überstunden und Zuschläge könnte ab 2027 erweitert werden, sofern es die budgetären Rahmenbedingungen zulassen. Dies würde Arbeitnehmer finanziell entlasten und einen Anreiz für Mehrarbeit schaffen. Die endgültige Umsetzung hängt jedoch von der wirtschaftlichen Lage und den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.
  • Die Regelungen für die steuerfreie Mitarbeiterprämie sollen verlängert und gleichzeitig verbessert werden. Arbeitgeber sollen schon ab 2025 bis zu 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei an ihre Mitarbeiter auszahlen können. Diese Regelung soll vorerst für die Jahre 2025 und 2026 gelten, dafür stehen jeweils 125 Mio. Euro zur Verfügung. Durch eine Evaluierung soll sodann entschieden werden, ob diese Maßnahme verlängert wird. Durch die steuerfreie Mitarbeiterprämie sollen Unternehmen die Möglichkeit haben, ihre Mitarbeiter zu belohnen, ohne mit zusätzlichen Abgaben belastet zu werden.
  • Die Regierung möchte die internationale Wettbewerbsfähigkeit Österreichs stärken und ausbauen, indem sie die Lohnnebenkosten und weiteren betrieblichen Kosten schrittweise senkt. Die erste Senkung ist bis zur Mitte der Regierungsperiode geplant. Eine weitere stufenweise Entlastung ist dann im Rahmen der Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds vorgesehen.
  • Der steuerliche Freibetrag für sonstige Bezüge soll angehoben werden (derzeit EUR 620). Das bedeutet, dass Arbeiternehmerinnen und Arbeiternehmer für ihr 13. Und 14. Monatsgehalt weniger Steuern zahlen müssen. In welchem Ausmaß die Anhebung erfolgt, ist derzeit noch unklar. 
  • Die Höhe der Steuerbefreiungen für Arbeitgeberzuwendungen, wie etwa Betriebsveranstaltungen und steuerfreie Mitarbeitergutscheine, soll evaluiert werden (§ 3 EStG). Daneben ist auch eine Anhebung des jährlichen Freibetrags für Zuwendungen zur privaten Vorsorge vorgesehen, sofern es die budgetären Möglichkeiten erlauben. Für solche Zukunftssicherungszuwendungen (zB. Prämienzahlungen für Lebensversicherungen bzw. zusätzliche Krankenversicherungen) besteht derzeit ein  Freibetrag von EUR 300.

Abgabenrechtliche Belastungen und Verschärfung Förderungen

  • Zur Finanzierung des Gesundheitssystems und zur Schaffung einer breiteren Beitragsbasis sollen künftig auch geringfügige Beschäftigte der Krankenversicherungspflicht unterliegen. Zudem soll der Krankenversicherungsbeitrag für Pensionisten ab dem 1. Juni 2025 von 5,1 % auf 6 % angehoben werden. 
  • Das Kilometergeld für Fahrräder und Motorräder soll auf 25 Cent reduziert werden. Zudem wird die motorbezogene Versicherungssteuer künftig auch auf E-Autos ausgeweitet. Diese Maßnahmen sollen zu einer einheitlicheren steuerlichen Behandlung verschiedener Verkehrsmittel führen.
  • Ab dem 1. April 2025 wird die Bildungskarenz in ihrer bisherigen Form abgeschafft, wobei Übergangsvorschriften für bereits vereinbarte Bildungskarenzen vorgesehen werden. Ein neues Modell mit strengeren Regeln ist ab 2026 geplant. Die neuen Vorgaben sollen verstärkte Anwesenheitspflichten, mehr ECTS-Punkte sowie die Einschränkung, dass eine Bildungskarenz nicht mehr direkt an eine Elternkarenz anschließbar ist, vorsehen. 

Vereinfachungen, Modernisierung und internationale Anpassungen

  • Es ist geplant, die FASTER-Initiative der Europäischen Union in nationales Recht zu übernehmen. Dies wird die Rückerstattung der Quellensteuer bei grenzüberschreitenden Veranlagungen vereinfachen und beschleunigen.
  • Die Regierung setzt sich zudem auf internationaler Ebene für Vereinfachungen beim grenzüberschreitenden Homeoffice und Remote-Working ein, insbesondere innerhalb der OECD und der EU. Ziel ist die Schaffung klarer steuerlicher Rahmenbedingungen, um Doppelbesteuerung und Unsicherheiten für Arbeitnehmer und Unternehmen zu minimieren.
  • Die Regierung plant weiters, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme attraktiver zu gestalten, um Unternehmen Anreize zu bieten, ihre Mitarbeiter stärker am Unternehmenserfolg zu beteiligen.
  • Zudem möchte sich die neue Bundesregierung für eine Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes, der Lohnverrechnung und der Arbeitnehmerveranlagung einsetzen, indem sie an einer Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes arbeitet und ein Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung und Digitalisierung dieser Bereiche anstrebt. Weiters werden Möglichkeiten zur Anpassung von Freibeträgen, Werbungskostenpauschalen und außergewöhnlichen Belastungen geprüft sowie die Integration der Negativsteuer in die Lohnverrechnung erwogen.

FAZIT

Die geplanten Maßnahmen im Personalbereich versprechen eine spürbare Entlastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zudem sollen internationale Rahmenbedingungen für Homeoffice und grenzüberschreitendes Arbeiten verbessert werden, was für viele moderne Arbeitsmodelle von Bedeutung ist. Allerdings stehen diesen Erleichterungen auch neue Belastungen gegenüber, etwa die höheren Krankenversicherungsbeiträg für Pensionisten oder die Ausweitung der motorbezogenen Versicherungssteuer. Dadurch könnte der Effekt der Entlastung in einigen Fällen wieder aufgehoben oder zumindest abgeschwächt werden.

Einige Maßnahmen, insbesondere die Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes, erscheinen sehr oder gar zu ambitioniert. Zwar wäre eine grundlegende Reform wünschenswert, doch die Erfahrung zeigt, dass solche umfassenden Vorhaben oft im Detail oder an politischen Widerständen scheitern. Zudem bleiben viele geplante Änderungen noch unkonkret, etwa die genaue Höhe der neuen Freibeträge oder die konkrete Ausgestaltung der steuerlichen Begünstigungen für Mitarbeiterprämien. Hier bleiben die Umsetzungsdetails abzuwarten – wir halten Sie auf dem Laufenden!


Autor:innen

Awaad Rahma

Loizenbauer Tamara

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Die 1993 in Linz/Oberösterreich gegründete und ansässige ICON Wirtschaftstreuhand GmbH ist das Kompetenzzentrum für internationale Steuerfragen in Österreich. ICON deckt das gesamte Portfolio der Geschäftsfelder „Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung“ in 9 spezialisierten Service Lines mit derzeit 80 Mitarbeiterinnen ab. ICON ist mehrfach ausgezeichneter Partner und Berater der Industrie, von Konzernen sowie von mittelständischen Unternehmen. Im Rahmen der ICON Tax Academy vermittelt ICON Expertenwissen an Berufskollegen und Klienten. ICON ist exklusives Mitglied der WTS Global in Österreich. Mit weltweit über 100 assoziierten Partnerfirmen gehört WTS Global zu den führenden internationalen Steuerpraxen.