Startseite › Foren › Personen mit besonderer Behandlung › fallweise Beschäftigte › Re:Re: fallweise Beschäftigte
Hallo Dani!
Nicht verzweifeln – ist ganz einfach:
Nimm einfach das gesamte Entgelt (Stundensatz – welchen du jetzt ohne Urlaub berechnest – mal den Arbeitsstunden im Monat) und gib in einer eigenen Lohnart 9,6% davon als UEL ein (du kannst ruhig die „normale“ Lohnart für die UEL nehmen – ist halt dann nur ein lfd. Bezug).
Da sich im absoluten Regelfall in der SV keine Pflichtversicherungsverlängerung ergeben kann (durch die generelle Abrundung der Urlaubstage) wirkt lt. HV-Protokoll die UEL sich auch nicht aus auf eine ev. Gefährdung einer Teilversicherung – d.h. zur Beurteilung der Geringfügigkeit musst du das Entgelt (ohne UEL) durch die Anzahl der Arbeitstage dividieren – liegt das bis zur tägl. Geringfügigkeitsgrenze, dann ist es geringfügig.
Alles klar? – sonst melde dich nochmals.
LG