Re:Re: UEL

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#72117
Roland
Teilnehmer

Hallo Gaby!

Nein (vorerst noch ohne Beachtung der aktuellen EUGH-Judikatur, da gibt’s noch einiges aufzuarbeiten).
Es gilt (für mich noch) das Aktualitätsprinzip – also letzter Gehalt!
Durchschnitt nur bei z.B. unterschiedlichen Überstunden.

LG