Re:Re: Urlaubsersatzleistung bei Altersteilzeit

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#71692
Roland
Teilnehmer

Hallo Mimi!

Die 100 Stunden vom 8-Stunden-Tag sind „wertneutral“ umzurechnen auf 12,5 Arbeitstage plus 30 Arbeitstage für die 120 Stunden beim 4-Stunden-Tag.

Somit sind in Summe 42,5 Arbeitstage zu zahlen.

Arbeitsrechtlich ist die Ersatzleistung zur Gänze beim Austritt zu bezahlen, sie verlängert die Pflichtversicherung.

LG