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3. September 2009 um 23:56 Uhr
#70897
Roland
Teilnehmer
Hallo Sabi!
Meines Wissens reicht es, den SB einmal (erst im Dezember) anzusetzen.
In der SV gehört aber in die davorliegenden Monate gerollt.
Die Ausbezahlung des Vorschusses kann mE nur über die Buchhaltung erfolgen.
LG