Re:Re: Wegzeiten KV Metallverarbeit.Gewerbe Arbeiter

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renate13
Teilnehmer

Hallo Barbara,
Das wurde in meiner alten Firma so gehandhabt:
1) Stempelt ein DN nicht – so ist er direkt auf die Baustelle gefahren – und hat 1,5 Std. Wegzeit erhalten
2) Die Arbeitszeit war bis 15.30 uhr definiert und wenn er um 15,45 gestempelt hat, so waren die 15 Minuten Überstunden, wenn er der Lenker des Kfz war,
3) 15 Minuten Wegzeit, wenn er nur der Mitfahrer war.
Die Fahrer-Überstunden haben wir immer ausbezahlt und auch nie für Zeitausgleich verwendet.

Schönen Abend
Renate