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28. Juli 2008 um 10:11 Uhr
#69475
Martin
Teilnehmer
Hallo HP!
Wenn der Lehrling keinen Anspruch darauf hat, bleibt noch die steuerfreie Auszahlung im Rahmen der Vereinbarung lt. Dienstvertrag. (nur für Betriebe bis 5 DN, oder mit Betriebsrat und Betriebsvereinbarung)
Ansonsten kann noch im Rahmen der „Legaldefintion“ ausbezahlt werden.
Habe den KV nicht gelesen, deshalb könnte im KV noch eine andere Rechtsmeinung stehen.