Re:Re: Sonderzahlung Lerhling

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#69356
Martin
Teilnehmer

Liebe Kollegen!

M.E. ist eine Mischsonderzahlung angebracht.
Zur Sicherheit fragt beim jeweiligen Fachverband in der Wirtschaftskammer an, ob dies dort auch so gesehen wird.

Nebenbei: Vielleicht kann zumindest das Urlaubsgeld in „Lehrlingszeiten“ abgerechnet werden, da diese meist einen günstigeren SV-Prozentsatz haben.