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16. April 2008 um 10:36 Uhr
#69166
the brain
Mitglied
Hallo Malibu,
für die jährliche Entrichtung der Geringfügigen (UV und Dienstgeberabgabe) ist kein Zuschlag zu bezahlen. Denn das ist Standard.
Standard ist bei der der BMSVK dass auch bei Geringfügigen monatlich abzuführen ist. Wenn man hier auf Antrag auf die jährliche Zahlung umstellt ist ein Zuschlag von 2,5% zu entrichten.