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3. Februar 2008 um 11:41 Uhr
#68974
Martin
Teilnehmer
Liebe Roswitha!
Bei der Arbeitnehmerveranlagung muß man das genaue Kilometergeld angeben. Also 0,376 Cent http://www.help.gv.at/Content.Node/35/Seite.350300.html
Die Kosten für Fußball können Sponsoring sein. Dies würde genau vom FA geprüft und ist sicher vom Einzelfall abhängig und der Werbecharakter muß im Vordergrund stehen.
Z.B. der FC Roswitha GesmbH
Als Vertreterin könnte, wenn überwiegend die Vertreterpauschale zur Geltung kommen.
Die anderen Punkte werden am L1 Formular erläutert.