Antwort auf: Schutzfrist MuttSchG – freie Mitarbeiter

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#68323
kaeferchen
Teilnehmer

Hallo
Da stimme ich Roland zu , das es Mutterschutzgesetz zu beachten ist denn auch Arbeitslose Frauen dürfen in der Zeit weder in einen Kurs gehen noch weitervermittelt werden . Das Mutterschutzgesetz ist meines erachtens auf alle anzuwenden.

lg

Braun