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28. März 2007 um 9:33 Uhr
#68074
Martin
Teilnehmer
Hallo Braun!
Die Fälligkeit für Alle ist am 15. des Folgemonats.
Siehe PV i.d Praxis 2006 Seite 1038, Entrichtung des DB Beitrages und
Seite 1054 zur Fälligkeit der KommSt.
In Deinem Fall würde ich die Steuern – geschätzt – im VORAUS bezahlen und nur die Lohnsteuererklärungen machen.