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20. Oktober 2006 um 11:39 Uhr
#67550
rawuzl
Teilnehmer
Liebe Kollegin
Urlaubsanspruch hat die DN bis Ende Mutterschutz, SZ bis Anfang Mutterschutz, da die SZ ja dann von der SV bezahlt werden.
Hoffe ich konnte dir helfen.
lg. Andrea