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20. April 2006 um 14:19 Uhr
#66701
Eva
Teilnehmer
Hallo Dobibeda, hallo Peter,
leider ist die Info aus WIKU-Training – Highlights 2006 nicht mehr aktuell. Der OGH hat nämlich vor einiger Zeit bedauerlicherweise eine gegenteilige Entscheidung herausgegeben. Diese Entscheidung besagt, dass der Arbeitnehmer nicht mehr verpflichtet ist, während der Kündigungsfrist Urlaub zu verbrauchen.
Die Entscheidung ist zB im ARD zu finden:
„Keine Obliegenheit zum Urlaubsverbrauch bei Dienstfreistellung während 3-monatiger Kündigungsfrist“ (OGH 16. 12. 2005, 9 ObA 144/05z).
Schöne Grüße,
Eva