Antwort auf: Tantieme Endabrechnung

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#66683
Eva
Teilnehmer

Kurzer Hinweis:
Ich denke, dass man zur optimierten Anwendung der Sechstelregelung (§ 67 Abs 1 und 2 EStG) den Tantiemen-Endbetrag nicht durch 6, sondern durch 7 teilen sollte:
1/7 der Tantieme wird dann als Sonderzahlung behandelt, 6/7 als laufender Bezug (Akonto).
Denn die Sechstelbegünstigung wird immer dann optimal genutzt, wenn ein Sonderzahlungsbetrag genau 1/6 der laufenden Bezüge beträgt. Die Aufteilung im Verhältnis 6:1 erfordert aber den Teiler 7 und nicht einen Teiler 6.

Ob die Vorgangsweise korrekt ist bzw einer eventuellen Steuerprüfung standhalten würde, kann wohl nicht allgemein und endgültig beurteilt werden.
Es wird im Rahmen der GPLA sicher Prüfer geben, die dies anstandslos akzeptieren, andere werden unter Umständen Einwände erheben (mit dem Argument, dass ein Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts im Sinne der BAO vorläge).
Theoretisch müsste es an sich passen, weil das Finanzministerium diese Vorgangsweise im Lohnsteuerprotokoll 1999 und den Lohnsteuerrichtlinien 2002 ausdrücklich abgesegnet hat. Die Erfahrung hat aber bedauerlicherweise gezeigt, dass sich nicht immer alle Lohnsteuerprüfer an die Lohnsteuerrichtlinien halten.

Liebe Grüße,
Eva