Re:Re: Präsendienst-Behaltefrist

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Anonymous
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Hallo Ulrike!

Jetzt ist mir noch etwas dazu eingefallen.

Ist das nunmehrige DV befristet mit Ablauf der Weiterverwendungspflicht oder unbefristet?

Bin gestern von einer Befristung ausgegangen, da gilt meiner Meinung auch obige Stellungnahme. Ich würde sogar so weit gehen, dass wenn z.B. bereits 2,5 Monate der Weiterverwendungspflicht vor Präsenzdienst konsumiert wurde, dann nur noch ein halber Monat nach Ende des Präsenzdienstes die Weiterverwendungspflicht besteht (aber das ist halt nur meine persönliche Meinung), weil es eben von vornherein befristet ist.

Hast du aber ein unbefristetes Dienstverhältnis und noch dazu einen Angestellten, könntest du ein Problem mit einer zeitwidrigen Kündigung bekommen.

Zu deinem Beispiel:
Ende Präsenzdienst 31.01.06
Kündigungsschutz nach APSG bis 28.02.06
Somit frühestmöglicher Ausspruch der Kündigung am 01.03. (weil es zulässig ist, noch während der Behaltezeit nach dem BAG zu kündigen, siehe OGH9ObA187/94).
Kündigungsfrist lt. Ang.Gesetz 6 Wochen = 12.04.
Frühestmöglicher Kündigungstermin = 30.06.! (außer im DV ist KT 15. oder Monatsletzter vereinbart, dann KT = 15.04.).

Wie immer im Leben eines LV’s ist wahrscheinlich jetzt alles (un)klar, meint

(mit lieben Grüßen) Roland