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27. Dezember 2005 um 14:02 Uhr
#66372
Anonymous
Teilnehmer
Hallo Sabine!
Bezüglich UZ/WR bitte im anzuwendenden KV nachlesen.
Am genauesten ist es immer noch mit dem Aliquotieren Lehrlingsentschädigung/Gehalt als Angestellter.
Nach dem Ende des Lehrverhältnisses unbedingt einen Dienstzettel ausstellen in dem – neben den vielen anderen Punkten – auch die Befristung festgehalten wird.
LG Elisabeth