Re:Re: Lehrzeitende

#66372
Anonymous
Teilnehmer

Hallo Sabine!

Bezüglich UZ/WR bitte im anzuwendenden KV nachlesen.

Am genauesten ist es immer noch mit dem Aliquotieren Lehrlingsentschädigung/Gehalt als Angestellter.

Nach dem Ende des Lehrverhältnisses unbedingt einen Dienstzettel ausstellen in dem – neben den vielen anderen Punkten – auch die Befristung festgehalten wird.

LG Elisabeth