Kostenbeteiligung Sachbezug – Austritt

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 Jahren von the brain.
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  • #66003
    MaHa
    Teilnehmer

    Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Heute habe ich eine ganz spezielle Frage und hoffe, dass jemand eine Antwort für mich hat. Ich habe schon viel in der Literatur und im Internet gesucht aber nichts dazu gefunden.
    Folgender Fall:
    Der Dienstnehmer beteiligt sich an den Anschaffungskosten für ein neues Auto.
    Beispiel: Anschaffungskosten 40.000,- DN beteiligt sich mit 10.000,-
    Diese 10.000,- verringern den Sachbezug (dieser wird von den 30.000,- berechnet also SB 450,- da unter 130mg CO²).
    Nun zu meiner Frage: Was passiert mit den 10.000,- mit denen der DN sich bei Autokauf beteiligt hat? Kann er dafür bei Austritt etwas geltend machen oder sind die 10.000,- weg, da er dafür einen geringeren SB hatte? Oder kann der DN zb sagen, dass das Auto aktuell um angenommen 20.000,- verkauft werden könnte und er hat Anspruch auf 1/4 von diesem Verkaufserlös da er bei der Anschaffung 1/4 des Kaufpreises übernommen hatte?

    Würde mich über Antwort sehr freuen und bedanke mich im Voraus.

    #74238
    MaHa
    Teilnehmer

    Kann mir hierbei wirklich niemand helfen? 😥
    Der Autokauf steht nun unmittelbar bevor, und die Frage ist, ob es sich für den Dienstnehmer lohnt wenn er jetzt etwas dazu bezahlt und das Auto nach 5-6 Jahren wieder verkauft wird, ob er da einen Teil seiner Kostenbeteiligung (zb.: 3.000,- von den 10.000,- mit denen er sich beteiligt hat) bekommen kann. Und wenn ja, ob für diese Rückerstattung lohnverrechnerische Kosten (SV, LSt) anfallen.

    #74243
    the brain
    Mitglied

    Hallo MaHa

    wenn der Mitarbeiter ein besseres, schöneres also teureres Auto haben will, dann ist das sein privates Interesse.
    Der Sachbezug verringert sich, da die 10.000 kein Vorteil aus dem DV ist.
    Wenn das Auto irgendwann wieder einmal verkauft wird, muss er sich das mit dem Unternehmen ausmachen, ob er dann davon wieder etwas bekommt.
    Schwierig wird der Wert sein. Denn das Auto wird dann in ein paar Jahren sicher nicht um 1/4 teurer zu verkaufen sein. Im schlimmsten Fall sind die Ausstattungsdetails wie Leder, Navi, 19 Zoll Reifen usw. nämlich genau Nüsse wert. Der Käufer bekommt diese, wird aber nicht wirklich ein Viertel von den 10.000 dafür mehr bezahlen.
    Also wird es schon mal schwer sein, vom DG etwas zurückzufordern oder auch nur zu vereinbaren.

    Wenn der DN das jedoch schafft, und der DG gibt ihm dann in ferner Zukunft etwas davon, ist es ein Vorteil aus dem DV und natürlich zu versteuern und mit DN- und DG-Abgaben zu belegen.

    Ich als DG würde da mit Sicherheit nichts mit dem DN vereinbaren. Am ehesten, kann mir der DN dann in ein paar Jahren das Auto günstig abkaufen (zum Beispiel aus dem Leasing heraus).

    Aber sonst ist es rein das Vergnügen des DN und er bezahlt ja eh wesentlich weniger SB.

    lg
    hubert k.

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