Abzug durch Santander Bank

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    N1981
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    Hallo!

    Ich wollte mich erkundigen, ob sich von Euch schon mal wer näher mit den „Lohn-/Gehalts-/Pensionsabzüge“ Schreiben der Santander Consumer Bank auseinander gesetzt hat??

    Da es sich ja „nur“ um eine Verpfändung handelt, muß ja nach Fälligkeit des aushaftenden Betrages eine Bestätigung über den Anspruch auf Verwertung der Verpfändung vorliegen, damit diese auch außergerichtlich verwertet werden kann.
    Ich habe diese Verwertung bei der Bank jetzt angefordert und auch etwas retour geschickt bekommen; nämlich:

    *) den Kreditvertrag unterfertigt mit 06.11.2014,
    *) die Vormerkung der Lohn-/Gehalts-/Pensionsverpfändung ebenfalls mit 06.11.2014 unterfertigt (da steht drinnen; Zitat: „…. Ich bin einverstanden, daß sie mich (= der MA) im Falle der Nichtzahlung der fälligen Forderung auffordern, sie (= die Bank) zu ermächtigen, die verpfändete Forderung durch Einziehung zu verwerten. Diese Aufforderung ist mir an meine zuletzt bekanntgegebene Adresse zu senden und hat eine Rückäußerungsfrist von 14 Tagen und den besonderen Hinweis zu enthalten, daß, wenn ich mich nicht äußere, die Ermächtigung als erteilt gilt. Danach ist die Bank berechtigt, die Forderung bei meinem Dienstgeber / meiner bezugsauszahlenden Stelle ohne Erwerb eines vollstreckbaren Titels und ohne gerichtliche Zwangsvollstreckung direkt einzuziehen. …“ und
    *) eine Kopie der Zahlungsaufforderung an den MA (Rate von 15.04.2015 wurde nicht bezahlt) vom 29.04.2015. In der Zahlungsaufforderung wird der MA darauf hingewiesen, daß er die Rate nicht bezahlt hat, sie setzen ihm eine Nachfrist bis 12.05.2015 diese zu begleichen und gleichzeitig weisen sie darauf hin, daß mit 15.05.2015 bereits die nächste Rate fällig ist sowie ein weiterer Hinweis, daß Manipulationsspesen für diese Zahlungsaufforderung anfallen.
    Soweit – so gut: Jetzt steht aber noch ein Satz in dieser Zahlungsaufforderung, der MEINER MEINUNG nach die Verwertung der Verpfändung ausdrucken soll, dies aber nicht tut:

    „Bitte bezahlen Sie diesen Betrag bis12.05.2015, da bereits am 15.05.2015 wieder eine Teilzahlung fällig ist. Anderenfalls sprechen wir bereits jetzt (mit Wirkung ab dem ersten Tag nach Ablauf dieser Frist) den Terminverlust aus und müssen kostenintensive Betreibungsmaßnahmen einleiten.“

    Ich verstehe diesen 2. Satz als Hinweis für den MA, daß der gesamte Kreditbetrag fällig gestellt wird, wenn der MA die Rate(n) nicht einbezahlt, aber NICHT als Verwertung der Verpfändung?!?!?!

    Eure Meinung bitte!!! Und DANKE fürs Mitdenken 😛

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