Betriebsübernahme

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  • #65942
    chklaming
    Teilnehmer

    Hallo liebes Forum,

    vielleicht hat jemand Erfahrung mit Betriebsübernahmen und kann mir meine Fragen diesbezüglich beantworten.

    Wir sind die Tochter eines Konzernes und werden in Zukunft (einigen Monaten) von diesem Konzern „übernommen“, sprich, die alte Firma (GmbH) wird aufgelöst. Alle Mitarbeiter werden jedoch vom Mutterunternehmen übernommen.

    Nun zur eigentlichen Frage: Wie wird das z.B. mit der Abfertigung (NEU) gehandhabt? Kann man sich den derzeitigen Saldo (von der alten Firma) bei einer Betriebsübernahme auszahlen lassen?

    Vielleicht kann mir da jemand helfen, wäre super …

    DANKE und LG

    #74115
    Martin
    Teilnehmer

    Bei AVRAG Übernahme mit allen Rechten und Pflichten ist eine Auszahlung der BV nicht vorgesehen.

    Achte bei Übernahme auf:
    Vorbezüge lt. L16 für Jahressechstel und SV-SZ
    Vordienstzeiten für Urlaub, Krank, Abfertigung und Jubiläum (!Rückstellungen)
    Ersterkrankung Krankenstand

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