Vergleichszahlung in aufrechten Dienstverhältnis

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  • #65920
    Jogger37
    Teilnehmer

    Wertes Forum!
    Unsere Firma wurde von einem Mitarbeiter auf Zahlung von Zulagen geklagt. Diesbezüglich wurde ein Vergleich darüber geschlossen, der wie folgt aussieht:
    Der Mitarbeiter erhält € € 6.250. Dieser Betrag setzt sich aus einem Einmalbetrag von € 5.000 brutto sowie einer Kostenbeteiligung in Höhe von € 1.250(darin enthalten € 320,– anteilige Pauschalgebühr).
    Wie rechne ich diesen Betrag korrekt ab. Ich meine von den € 5000,– werden die SV-Beiträge abgezogen und danach 1/5 steuerfrei belassen und die restlichen 4/5 der laufenden Lohnsteuerbemessungsgrundlage zugerechnet. Die € 1.250 Kostenbeteiligung nehme ich an, sind ein Nettobetrag den unser Mitarbeiter erhält und nicht SV bzw. LSt-pflichtig.
    Richtig?
    vielen Dank
    Peter

    #74077
    the brain
    Mitglied

    Hallo Peter,

    der Vergleichsbetrag wird wohl mehrere Monate betreffen. Daher gehört dieser Betrag für die SV in die entsprechenden Monate aufgerollt. Und das kann auch über das aktuelle Jahr hinaus gehen.
    Ausser der Mitarbeiter ist schon jedes Monat über der SV-HB.
    Die Steuer wird so berechnet wie Sie schreiben. Und immer im Abrechnungsmonat.

    Mit dem Begriff Kostenbeteiligung kann ich so wenig anfangen. Sind es seine Kosten für die Klage, Rechtsanwalt und dergleichen?
    Dann würde ich mir eine „proforma Rechnung“ von ihm ausstellen lassen, bzw. Belege anfordern.
    Sonst kann ich mir schon vorstellen, dass ein Prüfer das (Brutto für Netto) nicht so locker sieht.

    lg
    hubert k.

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