Kilometergeld

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  • #65698
    simplyeasy
    Mitglied

    Liebes Forum-Team,

    benötige Hilfestellung bei folgenden Sachverhalt:

    Unternehmen Sitz in Wien, Außendienstmitarbeiter Wohnort Hartberg, KV Handelsangestellte, kein Arbeitsplatz in Wien, Tätigkeit: Kundenbesuche und Akquirierung in den Bundesländern,
    Lt. Dienstvertrag KM-Geld bis 20.000 km € 0,42 und ab 20.001 € 0,32

    Meine Frage bezieht sich auf das nicht steuerbare Kilometergeld.
    Der Mitarbeiter ist nun über den 30.000 Kilometer aber nicht über die € 12.600,- (30.000 * 0,42)
    Nach welchen Wert für die Lohnverrechnung muss ich mich richten?
    Bis jetzt wurden nicht steuerbare Beträge in Höhe von 11.312,24 für 29.101 Kilometer ausbezahlt.
    Mit dem letzten Reisebericht kommt er auf 32.214 gefahrene Kilometer somit über die 30.000, aber in Summe bei dem KM-Geld bin ich mit gesamt 12.340,40 noch unter den 12.600,–
    Wenn ich mich nach den 30 000 km richte wären somit 2.314 km * 0,32 = 740,48 steuerbar (LSt u. SV pflichtig) und der Mitarbeiter hätte die Möglichkeit über die Arbeitnehmerveranlagung die Differenz auf das amtl. KM Geld als Werbungskosten abzusetzten.

    Bitte um Hilfe, jemehr ich nachlese bin ich mehr und mehr unsicherer
    Danke im Voraus

    #73725
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo,

    entscheidend sind die 12.600,– Euro.
    D.h. in diesem Monat ist noch Platz für volle Auszahlung abgabenfrei!

    LG

    #73728
    simplyeasy
    Mitglied

    Danke!!!!

    #73745
    Ratschel
    Teilnehmer

    Oh gut zu wissen. Hier findet man mal auch so ganz nebenbei hilfreiche Infos 🙂

    #73916
    camila
    Teilnehmer

    Dann ist es also egal, ob die Firma Nächtigungskosten übernimmt oder nicht, die große Entfernungszulage steht so und so zu?

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