Hallo,
eine Dienstnehmerin kann ihren offenen Urlaub zwischen Mutterschutz und Karenz nicht verbrauchen, da sie über die Zuverdienstgrenz von € 5.800,– kommt (Einkommensabh. KBG). Jetzt hat sie vor, den Urlaub (2 Monate)gleich am Anschluß nach der 2-jährigen Karenz zu verbrauchen und nach Urlaubsverbrauch ihr Arbeitsverhältnis auf Teilzeit umzustellen und mit der Umstellung wird auch der Urlaubsanspruch auf Teilzeitausmaß reduziert (Urlaub wird in Stunden gerechnet). Spricht etwas dagegen oder ist etwas zu berücksichtigen oder gibt es eine andere (bessere) Lösung? Würde für Info sehr dankbar sein.
LG
Brigitte