Mehrarbeit – Überstundenarbeit die 2te

Startseite Foren Laufender Bezug Mehrarbeit – Überstundenarbeit die 2te

Ansicht von 5 Beiträgen - 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Autor
    Beiträge
  • #65301
    Niki
    Teilnehmer

    Hallo liebe Forumsmitglieder!

    ich hab zwar schon einmal eine Antwort bekommen, aber mitllerweile von eigentlich zuverlässiger Quelle eine andere Auksunft bekommen, die ich einfach nicht glauben kann bzw. zu einem anderen Aspekt endlich eine rechtliche Grundlage gefunden.

    Zählen bei Teilzeitmitarbeitern tatsächlich nur Mehrarbeitsstunden zur „40 Stunden Wochengrenze“ und keine Überstunden??

    Das Beispiel: ❓

    Normalarbeitszeit Vollzeitmitarbeiter: Mo-Fr 8-16h, Mittagspause gilt als Arbeitszeit
    konkrete Teilzeitmitarbeiterin: Normalarbeitszeit 36h Mo+Di 8-14h, Mi-Fr 8-16h zusätzlich in einer Woche: Überstunden am Freitag vom 16-19h, Samstag 8-19h

    Mittlerweile weiß ich, dass alles was außerhalb der Normalarbeitszeit der Vollzeitmitarbeiter ist automatisch als Überstunde zählt, damit ist das konkrete Bsp. kein Problem mehr, alle Stunden am Samstag sind Überstunden. (OGH Entscheidung: 9 Ob A 275/92)

    Das Problem hat sich dadurch ergeben, dass die Dame von der Firma unseres neuen Zeiterfassungsystems gemeint hat, am Samstag müssten noch 4 Mehrarbeitsstunden anfallen, bevor es Überstunden sind, da die Überstunden vom Freitag eben nicht für die 40h Grenze zählen. Somit begann meine Recherchenodysee.

    Auch von anderen Personen hab ich bestätigt bekommen, dass zwar am Samstag ohnehin Überstunden vorliegen, aber es stimmt, dass Überstunden nicht zählen. Also wäre das Beispiel zB so:

    Normalarbeitzeit Teilzeit: Mo-Mi 8-16h und Do+Fr 8-14h
    zusätzlich würden am Mo-Mi jeweils 2 Überstunden anfallen, also insg. 6 Übstunden
    dann würden am Do 2 Mehrarbeitsstunden anfallen und 2 Überstunden, dann wär ich am Freitag um 14h auf insg. bereits 46h in dieser Woche und trotzdem wären es am Freitag nach 14h keine Überstunden, sondern Mehrstunden??

    Wie ist eure Meinung dazu? Wenn das stimmt, wo ist dazu die Grundlage??? Weiß das vielleicht jemand?

    Mein Chef meinte ich soll das klären, aber es ist einfach nichts zu finden!

    Ich wäre euch wirklich sehr dankbar für eure Meinung!!!

    LG,
    Niki

    #72960
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Niki!

    In deinem ersten Beispiel ist es tatsächlich so, dass die gesamte „Mehrleistung“ am Freitag und am Samstag Überstunden sind (eindeutig, weil die NAZ der Vollzeitkräfte überschritten ist).

    Beim zweiten Beispiel wäre es auch tatsächlich so, wie du es schreibst (interpretiere ich mal so):
    Jede Stunde nach nach 16 Uhr von Mo. – Mi. ist eindeutig eine Überstunde.
    Am Do. und am Fr. hast du jeweils von 14 – 16 Uhr (Teilzeit-)Mehrarbeit, was darüber hinausgeht, ist wieder Überstunde.

    LG

    #72962
    Niki
    Teilnehmer

    Hallo Roland!

    Danke für deine rasche Antwort. Du bist ja sehr aktiv im Forum und nachdem auch du das so siehst, schätze muss ich mich damit abfinden.

    Weißt du vielleicht woraus sich das ergibt? Ich dachte bisher immer es gibt die „40-Stunden-Grenze“, und wenn 40 Stunden überschritten sind, dann sind es Überstunden, gestern hab ich mir dann überlegt, vielleicht gibt es diese „40-Stunden-Grenze“ ja gar nicht, vielleicht ist die Grenze einfach „die Normalarbeitszeit“ der Vollzeitmitarbeiter, weshalb also alles außerhalb unabhängig von irgendwelchen Stundenanzahlen Überstunden sind und alles innerhalb (also ebenfalls unabhängig von Stundenanzahlen 8/40) keine. Ergibt sich das dann alles aus dieser einen OGH Entscheidung?

    Lg, Niki

    #72963
    JB1
    Teilnehmer

    Hallo Niki,

    ich hab mir das Thema aufgrund deiner ausführlichen Frage auch noch einmal angesehen und komme zu dem gleichen Schluss wie Roland. Aus dem ersten Beitrag ist mir die Frage so nicht bewusst gewesen. Die Begründung liegt darin, dass alle bereits angefallenen Überstunden außerhalb der NAZ von 40 Stunden zu betrachten sind. Die maximale Mehrarbeit bei Teilzeit-MA ergibt sich aus der Differenz zwischen NAZ der Vollzeitkräfte und vereinbartem Stundenausmaß. Teilzeit-MA-Stunden können keine Überstunden sein.

    LG Julia

    #72964
    Niki
    Teilnehmer

    Hallo Julia!

    Danke für deine Antwort. Nachdem ich es jetzt schon von so vielen gehört habe, muss ich wohl einsehen, dass ich das bis jetzt zu einfach gesehen habe (8/40 Std. Grenze) und es in Wirklichkeit komplizierter ist. Wäre vorher nie draufgekommen, dass das am Samstag bei Teilzeit automatisch Überstunden sein könnten, nur weil die Vollzeitmitarbeiter da keine Normalarbeitszeit haben. Gottseidank kam das jetzt zum ersten Mal vor. Man lernt halt immer wieder dazu 💡

    Lg, Niki

Ansicht von 5 Beiträgen - 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.