Entgeltfortzahlung bei Wiedererkrankung

Startseite Foren Krankenstand Entgeltfortzahlung bei Wiedererkrankung

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #65089
    susann82
    Mitglied

    Hallo,
    Eine Angestellte, welche seit über 25 Jahren im Unternehmen ist, war vom Februar 2010 bis 28.11.2010 krank.
    Am 29.11. war sie einen Tag arbeitsfähig und meldete sich ab 30.11.2010 wieder krank. Ärztlichen Attesten zufolge,
    welche uns die Arbeitnehmerin übersendet hat, hat sich ihre Krankheit nach kurzer Besserung wieder verschlechtert.
    Diesen Unterlagen entnehmen wir, dass es sich bei der Krankheit ab 29.11. um die selbe Grunderkrankung handelt,
    wie bei dem Krankenstand davor vom Feb – 28.11.2010.

    Der „PV in der Praxis“ entnehmen wir unter der Ziff 567b, dass durch einen Dienstantritt von nur einem Tag zwischen
    zwei Krankenständen, die auf derselben Grunderkrankung beruhen, kein neuer Entgeltanspruch entsteht. OGH 5.9.1967, 4 Ob 34/67.
    Da in unserem Fall diese Voraussetzungen gegeben sind, haben wir kein Entgelt bezahlt.

    Die Gebietskrankenkasse beruft sich auf das Angestelltengesetz und meint, dass die Arbeitnehmerin ab 30.11.2010 einen
    neuerlichen, vollen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat.

    Einer Auskunft der Wirtschaftskammer zufolge, hätte die Arbeitnehmerin Anspruch auf Entgelt gemäß § 8 Abs. 2 AngG.

    Jetzt haben wir 3 Rechtsmeinungen:

    gemäß Ortner: kein Anspruch auf Entgelt
    gemäß Krankenkasser: voller Anspruch auf Entgelt
    gemäß Wirtschaftskammer: Teilentgelt

    Wer weiß des Rätsels Lösung?
    Besten Dank im voraus.

    #72489
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Susanne!

    Mit dem Brustton der vollen Überzeugung: Nur die Variante 1 (Ortner) kann richtig sein.
    Ich habe sogar unlängst einmal mit einem ranghohen Vertreter der OÖ. GKK gesprochen, der genau so einen Fall in diesem Sinne bestätigt hat – es ist ja tatsächlich ein und derselbe Versicherungsfall.

    LG

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.