unbezahlter Urlaub

Startseite Foren Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. unbezahlter Urlaub

Ansicht von 8 Beiträgen - 1 bis 8 (von insgesamt 8)
  • Autor
    Beiträge
  • #65026
    steve
    Mitglied

    Ich habe einen Dienstnehmer abzurechnen der im Monat Dezember 12 Tage unbezahlten Urlaub nimmt, sein „normales“ Monatsgehalt wurde zwischen den nomalen Arbeitstagen und dem unbezahlten Urlaub aufgeteilt (dort muss er ja die Abgaben allein tragen). Nun überschreitet er im insgesamt im Monat Dezember nicht die HBGL von 4110,– allerdings überschreitet sein Bezug in den 12 Tagen unbezahlten Urlaub die Grenze von 137 €/Tag.

    Allerdings bin ich mir überhaupt nicht sicher ob die Grenze in diesem Fall wirklich zu einer Schmälerung der SV-Basis führt oder ob hier nur die monatliche Betrachtungsweise von Bedeutung ist.

    Vielen Dank schon mal vorweg.

    #72260
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Steve!

    Das verstehe ich jetzt wirklich nicht – wie gibt’s das?
    Bitte um das Beispiel mit exakten Zahlenangaben, dann kann ev. jemand helfen.

    LG

    #72261
    steve
    Mitglied
    Roland wrote:
    Hallo Steve!

    Das verstehe ich jetzt wirklich nicht – wie gibt’s das?
    Bitte um das Beispiel mit exakten Zahlenangaben, dann kann ev. jemand helfen.

    LG

    Also grundsätzlich gings mir darum die Berechnung unseres LV-Programms nachzuvollziehen, da unser Programm sehr zuverlässig ist traue ich eigentlich diesem so gut wie immer.

    Im Prinzip habe ich den DN mit dem gleichen Gehalt wie in den restlichen Monaten zu 3.550 abgerechnet. Das Programm bietet mir dann 2 Felder bei der Abrechnung, zum einen das normale Gehaltsfeld und zum anderen das Betragsfeld f. unbezahlten Urlaub incl. einer Möglichkeit die Anzahl der Tage des Urlaubs zu definieren. Leider kann ich die genauen Zahlen nicht mehr wiedergeben, aber man hat mir jedenfalls exakt vorgegeben wie ich die 3550 auf die 2 Zeiträume (normale Arbeitszeit u. unbezahlter Urlaub) zu verteilen habe. Die Verteilung orientierte sich nicht am Verhältnis 18 vs. 12 Tage soviel kann ich sagen – ob das nun ok ist bleibt wieder eine andere Frage um die es mir aber gar nicht geht.

    Zusammen haben die beiden Beträge jedenfalls wieder die 3550,– ausgemacht – also den normalen Bezug den er sonst auch bekommen hätte. Nun hat mir das Programm eine SV-BMGL ermittelt die aber nicht diesen 3550,– betrug sondern ein Stück darunter lag.

    Leider kann ich wie gesagt die exakten Teilbeträge nicht mehr genau nennen, aber wenn ich die geg. Summe für die 1. 18. Tage Normalarbeit (ca. 1800) + den auf die Höchstsgrenze 137 x 12 TAge gekürzten Bezug 1644 ich exakt zur SV-BMGL gekommen dass mir vom Programm vorgegben wurde.

    Ein wenig seltsam wirkte das ganze für mich, aber so recht an eine zufällige Übereinstimmung der Werte kann ich auch nicht glauben. Viell. liegts ja an dieser „schrägen“ Aliquotierung der Beträge aber um das Beurteilen zu können fehlt mir das Know-How.

    Vielen Dank nochmals für die Hilfe!

    #72262
    steve
    Mitglied

    viell. nochmals zur Klarstellung der mir vorgegebene Betrag für den unb. Urlaub hatte diese 1644 überstiegen und das Programm hat dann das wohl zum Anlass genommen diese 12×137,- + 1. Betrag als SV-BMGL für das Monat anzusetzen.

    #72271
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo steve!

    Hm, das gibt’s eigentlich wirklich nicht.

    Bei mir (händisch!) würde die Rechnung so aussehen:
    3.550,– : 30 x 18 = 2.130,– Euro „normale“ BGL
    3.550,– : 30 x 12 = 1.420,– Euro BGL für den unbezahlten Urlaub

    Ergibt in Summe wieder die 3.550,– Euro –> und das muss auch die SV-BGL für den Monat sein, sonst könntest du ein Problem mit der GKK bekommen.

    Meines Erachtens kann es keinesfalls richtig sein, was hier gerechnet worden ist.

    Wobei, wenn man in der Zeit des u.U. über den x-fachen Wert von 137,– kommt, die Reduzierung schon korrekt ist.

    LG

    #72273
    steve
    Mitglied
    Roland wrote:
    Hallo steve!

    Hm, das gibt’s eigentlich wirklich nicht.

    Bei mir (händisch!) würde die Rechnung so aussehen:
    3.550,– : 30 x 18 = 2.130,– Euro „normale“ BGL
    3.550,– : 30 x 12 = 1.420,– Euro BGL für den unbezahlten Urlaub

    Ergibt in Summe wieder die 3.550,– Euro –> und das muss auch die SV-BGL für den Monat sein, sonst könntest du ein Problem mit der GKK bekommen.

    Meines Erachtens kann es keinesfalls richtig sein, was hier gerechnet worden ist.

    Wobei, wenn man in der Zeit des u.U. über den x-fachen Wert von 137,– kommt, die Reduzierung schon korrekt ist.

    LG

    Mir kam natürlich auch ihre Variante der Aliquotierung in den Sinn und hatte diesbezüglich Bedenken auch wenn ich mir nicht sicher war ob dies „lediglich“ eine Benachteiligung gegenüber dem DN darstellt oder ob da auch die GKK Probleme machen kann/wird. Ich hab meine Bedenken geäußert – aber es war recht unmißverständlich dass ich die von mir beschriebene Variante zu wählen haben seitens der „Obrigkeit“ 🙂

    Aber wenn zumindest die Anwendung der 137/Tag Sinn ergibt geb ich mich damit mal zufrieden.

    Vielen Dank nochmals Roland

    #72284
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo steve!

    Sehr gern geschehen.

    LG

    #72660
    Anonym
    Gast

    Universities Alternative Medicine Mexico http://www.howweconnect.com/ – propecia buy cheap propecia online If after one year you do not see any benefits of using it then it is not working for you. http://www.howweconnect.com/ – propecia no prescription

Ansicht von 8 Beiträgen - 1 bis 8 (von insgesamt 8)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.