Parkplatz

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  • #64961
    Jogger37
    Teilnehmer

    Liebes Forum!

    Ein Mitarbeiter erhält in einem Gebiet mit Parkraumbewirtschaftung einen Parkplatz.
    Grundsätzlich wäre der Wert mit 14,53 anzusetzen. Wie ist die Lage wenn er den
    Parkplatz erst z.B. mit 14. eines Monats erhält, kann(muss) ich den Sachbezug aliquotieren.

    für Antworten wäre ich sehr dankbar
    peter

    Ps. Wollte nur schon mal Danke sagen, auch für die bisher bereits getätigten kompetenten Antworten.

    #72113
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Peter!

    Der Sachbezug darf leider nicht aliquotiert werden (daher voll 14,53 ansetzen).
    Eine Aliquotierung ist nur z.B. bei einem Eintritt irgendwann mitten im Monat möglich (z.B. Eintritt am 14.11.: EUR 14,53 : 30 x 17).

    LG

    #72119
    Jogger37
    Teilnehmer

    herzlichen Dank!

    Wie wäre eigentlich der Sachbezug für eine Wohnung in diesem Fall auch ganz oder aliquot,

    lg
    peter

    #72127
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Peter!

    Auch in diesem Fall (übrigens auch bei allen anderen Sachbezügen) wäre der volle Wert anzusetzen.
    Aliquotierung nur im Falle des Eintritts oder Austritts „mitten“ im Monat.

    LG

    #72151
    Jogger37
    Teilnehmer

    Lieber Roland!

    Kann ich die Nichtaliquotierung irgendwo nachlesen(Ortner, Lohnsteuerrichtlinien, ev. Entscheidungen von Gerichten etc.)
    Würde mir sehr helfen bei Behauptung meines Standpunktes.

    lg
    peter

    #72152
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Peter!

    Ja, hier ein Auszug aus den LSt-RL, RZ 175:

    Beginnt oder endet das Dienstverhältnis während eines Abrechnungszeitraumes
    („gebrochene Abrechnungsperiode“), ist der Sachbezugswert nach den
    Aliquotierungsbestimmungen des anzuwendenden Kollektivvertrages zu berechnen. Erhält
    der Arbeitnehmer Bezüge, die für die Berechnung der Lohnsteuer einen monatlichen
    Abrechnungszeitraum hervorrufen (zB Ersatzleistung, Kündigungsentschädigung), ist der
    Sachbezugswert trotzdem nur für die Tage der tatsächlichen Beschäftigung zu berechnen.
    Siehe auch Beispiel Rz 10175.

    LG

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